Carl Maria von Webers Ausweisung aus Stuttgart – eine Schwierigkeit für seine Biographen

Am 9. Februar 1810 wurde der Komponist Carl Maria von Weber in Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue, des Diebstahls und der Beteiligung an Wehrdienstmanipulationen festgenommen. Man durchsuchte seine Wohnung, beschlagnahmte seine Papiere und hielt ihn drei Wochen in Haft. Auf Anweisung König Friedrichs von Württemberg wurde er schließlich auf Lebenszeit des Landes verwiesen und über die Grenze nach Baden abgeschoben.

Diese Episode in Webers Leben hat seine Biographen vor einige Probleme gestellt. Sollte die reine Romantikerseele, von der Richard Wagner in einer Grabesrede sagte: „Nie hat ein deutscherer Musiker gelebt, als Du“, sollte der Schöpfer der deutschen Nationaloper in jungen Jahren in kriminelle Machenschaften verwickelt gewesen sein? Es konnte nicht sein, weil es nicht sein durfte.

Liest man die Darstellung der Stuttgarter Ereignisse in den Weber-Biographien, so ergibt sich ein merkwürdiges Bild. Beginnend mit dem monumentalen Lebensbild, welches Webers Sohn Max Maria im Jahre 1862 veröffentlichte, tauchen über die schwäbischen Geschehnisse im Laufe der Zeit aus unbekannter Quelle immer neue dramatisierende Details auf. Eher beiläufige Bemerkungen früherer Biographen werden immer weiter ausgeschmückt und im Sinne einer bestimmten schriftstellerischen Absicht ergänzt. Mancher Sachverhalt wird dabei bis in sein Gegenteil verkehrt. In einem allerdings sind sich fast alle Biographen einig, darüber nämlich, dass die Vorwürfe, die man Weber in jenen turbulenten Wochen des Februars 1810 machte, nicht berechtigt waren. Geradezu rührend ist man darum bemüht, dem gestrauchelten jungen Mann noch nachträglich Argumente zu seiner Verteidigung zuzuflüstern. Manche der posthumen Verteidigungsvorbringen klingen freilich weit hergeholt und wären, hätte Weber sie selbst vorgebracht, mangels Schlüssigkeit kaum geeignet gewesen, ihm vor einem Gericht aus der Klemme zu helfen. Zu deutlich ist das Bestreben, den Heros mit allen Mitteln aus den Niederungen des Gesetzesbruchs zu ziehen.

Erschwert war eine unbefangene Diskussion der Dinge dadurch, dass das nationale Lager, welches Weber als den Schöpfer der deutschen Nationaloper und Vertoner von Körners Freiheitsliedern für sich zu vereinnahmen versuchte, zur Entlastung seines Helden angestrengt darum bemüht war, die Stuttgarter Ereignisse in einen politischen Kontext zu stellen. Man suggerierte, Webers Konfrontation mit König Ludwig habe etwas mit dem Selbstfindungsprozess der Deutschen Nation am Anfang des 19. Jahrhunderts zu tun. Zu diesem Zweck wurde der schwäbische Herrscher, der einem Königstitel von Napoleons Gnaden trug und seine Tochter Katharina mit dem Bruder des französischen Eroberers, Jérôme von Westphalen, verheiratet hatte, zum persönlichen Gegenspieler Webers stilisiert und kräftig dämonisiert. Webers Rausschmiss aus Württemberg sollte als der Schlusspunkt einer schon länger schwärenden Auseinandersetzung zwischen dem rechtschaffen national gesinnten Weber und dem despotischen „Franzosenkönig“ erscheinen. Der junge Mann aber, das ist die Moral der Geschichte, geht aus diesen Verstrickungen geläutert hervor. Stuttgart wird als der große Wendepunkt in seinem Lebenskampf dargestellt. Angesichts des Abgrundes von Verrat und Treulosigkeit, den er am schwäbischen Hof erlebte, entsagt Weber den Verführungen des oberflächlichen (Hof-) Lebens und folgt nur seiner wahren, nämlich künstlerischen Bestimmung (die zur deutschen Nationaloper führt).

Was nun war aber wirklich passiert? Die Prozessakten, die sich noch im Stuttgarter Hauptstaatsarchiv befinden, ergeben folgendes Bild: Weber, der zum Zeitpunkt seiner Verhaftung, 23 Jahre alt war, weilte seinerzeit nicht in musikalischer Funktion in Stuttgart, sondern als Sekretär des Herzogs Ludwig von Württemberg, dem Bruder des Königs. Als solcher hatte er sich unter anderem um dessen zerrüttete Finanzen zu kümmern. In diesem Zusammenhang warf man ihm drei Vergehen vor. Der Hauptvorwurf lautete, er habe sich 1000 Gulden vom Metzger Hönes aus Schwieberdingen gegen die Zusage geliehen, für die Entlassung von dessen Sohn aus dem Wehrdienst zu sorgen. Der zweite Vorwurf ging dahin, er habe sich 55 Friedrichsd’or (dies entsprach etwa Webers Jahresgehalt), mit denen er Schulden des Herzogs hätte bezahlen sollen, von dessen Bankkonto abgehoben und für eigene Zwecke verwendet. Schließlich hatte man bei der Durchsuchung von Webers Wohnung, die wegen dieser Vorwürfe erfolgte, Silber aus dem herzoglichen Haushalt gefunden, was zum Verdacht des Diebstahls führte.

Da der Vorwurf der Wehrdienstmanipulation die Interessen des Königs berührte, schaltete sich dieser selbst in die Ermittlungen ein. Allerdings dürfte hierfür weniger die Person Webers als die Tatsache ausschlaggebend gewesen sein, dass der König Anlass zu der Annahme hatte, sein Bruder Ludwig sei in die Sache verwickelt. Webers Arbeitgeber litt nämlich unter chronischer Ebbe in seiner Privatschatulle, einem Zustand, dem er dadurch entgegenzuwirken versuchte, dass er Wehrdienstpflichtigen hinter dem Rücken seines königlichen Bruders gegen „Kautionen“ scheinbare Stellungen am Hofe verschaffte, was seinerzeit die Befreiung vom Wehrdienst zur Folge hatte. Angesichts des hohen Verschleißes an Soldatenleben in der napoleonischen Zeit war dies manchen besorgten Eltern einige Gulden wert.

Weber selbst wurde unmittelbar nach der Verhaftung von einem Ermittlungsbeamten verhört. Den Vorwurf, er habe Silber des Herzogs gestohlen, wies er zurück. Dass 55 Friedrichsd’or fehlten gab er zu, ließ sich aber dahingehend ein, eine ihm bekannte Person, die er nicht nennen könne, habe die Tat begangen. Auf Vorhalt, dass dann sein Vater, der bei Weber wohnte, der Täter sein müsse, räumte er schließlich ein, dass er den verschwundenen Betrag selbst „unter seine Privatgelder gebracht habe“. Er machte aber geltend, noch Forderungen gegen den Herzog zu haben, dem er immer wieder Geld habe leihen müssen. Dass er eine Anleihe vom Metzger Hönig erhalte habe, bestätigte er, bestritt aber, davon gewusst zu haben, dass dessen Sohn dafür vom Wehrdienst befreit werden sollte. Er räumte aber ein, dass sein Reitknecht Huber, der den Kredit eingefädelt habe, möglicherweise solche Versprechungen gemacht haben könnte.

Die Recherchen wegen der genannten Vorwürfe waren zwei Tage nach der Verhaftung Webers abgeschlossen. Der Vorwurf des Silberdiebstahls galt als ausgeräumt. Weber hatte offenbar eine nicht näher mitgeteilte plausible Erklärung für den Silberfund in seiner Wohnung geben können. Hinsichtlich der veruntreuten Gelder schlossen der Herzog und Weber einen Vergleich, in dem beide Parteien auf eventuell noch bestehende Ansprüche verzichteten. Der Vorwurf der Bestechlichkeit bzw. der Beteiligung an Wehrdienstmanipulationen wurde stillschweigend fallengelassen.

Bei den Recherchen der königlichen Beamten wurden allerdings der problematische Zustand von Webers eigenen Finanzen bekannt. König Friedrich ordnete daher die Überprüfung von dessen Schulden an. Webers Gläubiger wurden aufgefordert, sich bis 17.2.1810 zu melden. Bis dahin solle Weber in Haft bleiben. Darauf meldeten sich 42 Gläubiger und beantragten, Weber als verschuldeten Ausländer in Haft zu belassen. Es stellte sich heraus, dass Weber schon in Schlesien, von wo er nach Württemberg gekommen war, erhebliche Schulden hinterlassen und dass er auch in Stuttgart wieder auf zu großem Fuß gelebt hatte – unter anderem hatte er sich ein eigenes Pferd und einen Stallburschen, Huber eben, geleistet, um mit den Damen der Gesellschaft ausreiten zu können. Seine Schulden betrugen 2600 Gulden, was dem 6-fachen seines Jahresgehaltes entsprach. Herzog Ludwig, so zeigte sich, hatte den Bock zum Gärtner gemacht.

Nachdem die Gläubiger nicht bereit waren, für die Kosten der Haft aufzukommen, wurde Weber auf Anordnung König Friedrichs am 26.2.1810 gegen das Versprechen, seine Schulden zu bezahlen, freigelassen und noch am gleichen Tage in Fürfeld über die Grenze nach Baden abgeschoben.

Dass Weber wegen der Wehrdienstmanipulationen nicht weiter verfolgt und nicht im gefürchteten Staatsgefängnis auf dem Hohenasperg landete, erstaunt auf dem ersten Blick. Denn die Beweislage sprach eindeutig gegen ihn. Weber hatte nicht nur zugegeben, dass er das Geld von Hönes erhalten und dass der Metzger auf Rückzahlung gedrängt habe. Er hatte auch bestätigt, sich deswegen zwei Mal mit Hönes im alten Schloss in Stuttgart getroffen und ihm hierbei Abschlagszahlungen in Höhe von 220 und 55 Gulden übergeben zu haben. Es ist daher wenig glaubhaft, dass Weber hierbei nichts vom Hintergrund des Geschäftes erfahren haben will. Dies gilt um so mehr, als Hönes das Geld ja gerade deswegen zurückverlangte, weil der Zweck des Geschäftes nicht erreicht worden war (sein Sohn war nicht vom Wehrdienst freigestellt worden; er ist, wie man weiß, in den napoleonischen Kriegen umgekommen).

Dass man Weber dennoch nicht zur Rechenschaft zog, hat seinen Grund wohl darin, dass er sich recht geschickt aus der Affaire zog. Dem kleinen Angestellten gelang es, die Beteiligung seines hochgestellten Arbeitgebers an der Sache deutlich machen, ohne seine arbeitsvertragliche Schweigepflicht zu verletzen. Offensichtlich zu seiner Absicherung hatte Weber nämlich bei in seiner Wohnung das Schreiben aufbewahrt, mit dem der Herzog selbst beim König um die Freistellung des jungen Hönes vom Wehrdienst mit der Begründung nachsuchte, dass er ihn auf einem seiner Güter anstellen wolle. Das Auffinden dieses Schreibens bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatte zur Folge, dass das Interesse des Hofes an der familiären Schadensbegrenzung größer wurde als das Interesse an der Aufklärung des Falles Weber.

Die Lösung, die der König schließlich verfügte, trägt daher den Charakter dessen, was man heute ein Deal nennt. Der König, der kein Interesse daran hatte, die Manipulationen seines Bruders an die große Glocke zu hängen, konnte davon ausgehen, dass auch Weber Stillschweigen darüber bewahren würde. Laut Protokoll hatte Weber wachsweich erklärt, „er habe von Kautionen zwar öfters sprechen hören, die Sache sei ihm aber sehr indifferent gewesen, da er weder ihren Umfang gekannt, noch sich darum gekümmert habe.“ „Zur Belohnung“ musste er, obwohl er seine Gegenforderungen an den Herzog offenbar nicht spezifizierte, sogar die 55 Friedrichsd’or nicht zurückzahlen.

Webers Biographen haben diese aktenkundigen Tatsachen wenig interessiert. Dass Weber hinsichtlich der Untreue ein Geständnis ablegte, haben sie überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Vielmehr haben sie für diese Tat seinen geistesschwachen Vater als Täter ausgemacht. Für das Silber haben sie nach allen möglichen Gründen gesucht, die den Fund in Webers Wohnung erklären sollten. Unter anderem heißt es, der Sohn des Herzogs habe mangels entsprechender eigener Möglichkeiten Gelage in Webers Wohnung abgehalten, zu denen er silberne Leuchter mitgebracht habe, die er zurückzunehmen vergessen habe. Manche unterstellen gar, man habe das Silber, um Weber zu belasten zu können, in die Wohnung geschafft. Die Hönes-Affaire schoben sie ausschließlich Webers Reitknecht Huber in die Schuhe. Ganz Stuttgart, so wissen sie im übrigen, sei davon überzeugt gewesen, dass Weber zu Unrecht beschuldigt wurde.

Das Rankenwerk sonstiger erdichteter Details kann hier nur angedeutet werden. Die melodramatische Dramaturgie verlangte nach einer spektakulären Verhaftung Webers. Also wurde sie, ohne dass es hierfür einen Beleg gäbe, stilgerecht in den Orchestergraben verlegt, wo Weber, der ja nicht als Musiker in Stuttgart war, allerdings nicht selbst, sondern sein Freund, der bekannte Komponist Franz Danzi gerade dirigiert haben soll. Um dies plausibel zu machen, suggerieren manche Chronisten, dass die Verhaftung während einer Probe zu Webers Oper Silvana, die er in Stuttgart schrieb, stattgefunden habe. Danzi, so heißt im übrigen, sei der einzige gewesen, der Weber nach der Verhaftung treu geblieben sei. Belegt ist jedoch, dass Weber zumindest noch vom Librettisten der Oper Silvana, dem Dichter Franz Carl Hiemer, der wie Weber und Danzi dem Stuttgarter Künstlergeheimbund „Faust’s Höllenfahrt“ angehörte, besucht wurde und dass man weitere gemeinsame Projekte besprach.

Hartnäckig hat sich durch alle Biographien auch die Behauptung gehalten, Weber sei in strengster Haft gehalten worden und habe erst nach zwei Wochen erfahren, was ihm überhaupt vorgeworfen werde, zwei Wochen, in denen er verzweifelt über die Treulosigkeit in der Welt gebrütet habe und darüber „mit einem Schlag zum Ideal deutscher Männlichkeit gereift“ sei. Tatsache ist, dass Weber sofort vernommen wurde und die eigentlichen Ermittlungen bereits nach zwei Tagen abgeschlossen waren. Die weitere Haft betraf ausschließlich seine sonstigen Schulden. Außerdem wurde er nicht etwa in einem düsteren Verließ, sondern in einem Gasthaus festgehalten, wobei ausdrücklich Anweisung gegeben wurde, ihn mit guter Kost zu versorgen. In den letzten Tagen der Haft konnte er sogar komponieren.

Aus dem Umstand, dass der König sich der Sache persönlich annahm, wurde alsbald die Behauptung, der König habe auch die Verhöre persönlich geführt. Heißt es bei Max Maria Weber in diesem Zusammenhang noch, der König habe Carl Maria hierbei „angedonnert“, so ist in einer Biographie aus dem Jahre 1986 daraus geworden, „seine Majestät habe gefährliche Drohungen ausgesprochen und bösartig gebrüllt“. Diejenigen, die den Kontrast zum König noch weiter verstärken wollen, reichern die Schilderung noch durch diverse Anekdoten über Webers spitzbübige Aufmüpfigkeit an, etwa die, dass Weber einmal eine Person, die am Hof nach einem Waschweib gefragt habe, zu den königlichen Gemächern geschickt habe, wofür er mit Arrest bestraft worden sein soll. Andere drehen den Sachverhalt bei den Wehrdienstmanipulationen kurzerhand um. Danach war es der König selbst, der junge Männer gegen Entgelt vom Wehrdienst befreite. Dem entsprechend soll Weber dafür bestraft worden sein, dass er im Revier des Königs gewildert habe.

Schließlich soll auch die Ausweisung dramatisch gewesen sein. Manche Biographen berichten, die Polizei sei in Gestapomanier früh morgens in Webers Wohnung erschienen, habe ihm und seinem Vater nur Gelegenheit gegeben, das nötigste zu packen und sie dann zur Grenze gebracht. In Wirklichkeit wurde Weber direkt aus der Haft abgeschoben, konnte aber zuvor noch in seine Wohnung, um seine Sachen zu packen.

Dass Webers Schuldenmachen wohl auch nach damaliger Rechtsauffassung nicht seriös war, haben alle Biographen nicht recht zur Kenntnis nehmen wollen. Geht man davon aus, dass Weber seine Gläubiger über seine desolaten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufklärte – nur so dürfte es ihm gelungen sein, Leistungen in der Größenordnung auf Kredit zu erlangen, wie er sie erhielt -, so läge nach heutiger Rechtsauffassung sogar ein strafrechtliches Vergehen vor. Man mag zu Webers Verhalten in Stuttgart stehen, wie man will. Die wortreichen Umschreibungen der Ereignisse durch seine Biographen, in denen sich Formulierungen finden wie „Großzügigkeit“, „Taumel wilder Genüsse“, „sich von der Wünsche Ungetüm schleifen lassen“ oder „zerfahrenes Künstlertum und zersplitterter Lebenszweck“, dürften den Sachverhalt jedenfalls nur unzureichend beschreiben.

Man sollte meinen, dass man heute über diesen ohne allen Zweifel bedeutenden Musiker einfach die Wahrheit sagen kann. Dies gilt um so mehr, als Weber sich nach den Stuttgarter Erfahrungen tatsächlich gefangen hat. Er hat nicht nur ein anderes Leben begonnen, sondern auch im Laufe der folgenden sechs Jahre seine Stuttgarter Schulden vollständig abgetragen. An die Ausweisung aus Württemberg hat er sich allerdings nicht ganz gehalten. Im Jahre 1811 wurde er, als er auf einer Reise von München in die Schweiz eine „Abkürzung“ über Ravensburg nahm, erneut verhaftet und erst nach 3 Tagen wieder freigelassen.

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