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Ein- und Ausfälle – Mensch und Gottesurteil

Gottesurteile zeichnen sich dadurch aus, dass aus dem Eintritt oder dem Ausbleiben eines vorher festgelegten Erfolges auf eine bestimmte Ursache geschlossen wird, die mit dem Erfolg unmittelbar nichts zu tun hat (man wirft etwa eine Frau, die als Hexe verdächtigt wird, in tiefes Wasser; kann sie sich retten, ist der Beweis ihrer Unschuld, ertrinkt sie, der Beweis ihrer Schuld geführt). Dabei gilt ein solches Urteil als umso göttlicher, je unwahrscheinlicher der Eintritt oder das Ausbleiben des Erfolges ist (man wirft etwa eine gefesselte Frau in das Wasser). Die Logik dabei ist, dass der Beweis eines Eingreifens Gottes besonders deutlich sei, wenn etwas geschehe, was nur ein Gott bewerkstelligen könne. Dies aber heißt nichts anderes, als dass das Urteil um so göttlicher ist, je mehr der Mensch im Spiel ist. Denn je unwahrscheinlicher der Mensch – durch die Gestaltung der Urteilsbedingungen – den Eintritt oder das Ausbleiben des Erfolges macht, desto weniger will er, dass ihm Gott in die Quere kommt.