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Ein- und Ausfälle – Amt und Protest

Jeder, der einmal ein noch so kleines „Amt“  innehatte, weiß, dass diejenigen, für die er die Arbeit macht, einerseits heil froh sind, sie nicht selbst machen zu müssen, sich aber andererseits dadurch entwertet fühlen, dass sie sich an der Erledigung der Arbeit nur noch begrenzt beteiligen können. Dies führt mit einer gewissen Notwendigkeit zur Empfindlichkeiten. Denn der Delegierende fühlt sich, da er seine Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten des Delegierten beschränkt, entweder ausgeschlossen oder, da es um seine Sache geht, berechtigt, die Erledigung der Arbeit besonders kritisch  zu verfolgen. Und der Delegierte meint, dass man ihm eine gewisse Dankbarkeit schulde und er daher eine reduzierte Kritik erwarten könne. Erschwert wird dass Ganze noch dadurch, dass  derjenige, welcher Befugnisse an Andere abgibt, befürchten muss, der Andere könne seine Vollmachten missbrauchen. Letzterer muss diese Befürchtung, sofern er ehrbar ist, als Zumutung empfinden, kann dies aber, da er nicht als unkritisierbar erscheinen will, nicht ohne weiteres zum Ausdruck bringen, was aber beim Delegierenden den Verdacht nähren kann, dass er nicht ehrbar sei. Aber nicht genug. Das eigentlich Komplizierte ist, dass man beim Delegierenden nur schwer zwischen berechtigter Kritik, Überempfindlichkeit, Hysterie und Streitlust und auf Seiten des Delegierten zwischen Betroffenheit und frechem Leugnen einer Interessenverflechtung unterscheiden kann.