Monatsarchiv: Februar 2012

Der Prophet Daniel als Promotor der Rechtsgeschichte

Die Art wie der alttestamentarische Prophet Daniel zwei Männer der Lüge überführte, welche eine Frau des Ehebruchs bezichtigten, gilt als ein Meilenstein der Rechtsgeschichte. Das Opfer der falschen Anschuldigung war Susanna, eine junge Frau, die – insbesondere ausgezogen – offenbar besonders anziehend war. Wie die Bibel erzählt, waren die Gedanken zweier Richter, die sich wegen fortgeschrittenen Alters nur mehr wenig Hoffnung auf näheren Umgang mit einer frischen jungen Frau machen konnten, angesichts der schönen Susanna auf Abwege geraten und ihre Augen waren in die Irre gegangen. Sie lauerten der jungen Frau daher im Bad in der Absicht auf, an ihr das Feuer unbefriedigter Lust zu löschen, welches in ihnen trotz oder vielleicht auch gerade wegen ihres Alters heftig loderte. Als sich Susanna weigerte, ihnen zu Willen zu sein, versuchten die beiden sie mit der Drohung gefügig zu machen, sie andernfalls des Ehebruchs zu bezichtigen. Die ehrsame Susanne ließ sich davon aber nicht beeindrucken, worauf die frustrierten Alten ihre Drohung wahr machten und öffentlich behaupteten, sie hätten die junge Frau in ihrem Garten zufällig beim Ehebruch beobachtet. Auf Grund der Aussagen der hoch angesehenen Männer wurde Susanna von der Gemeinde zum Tode verurteilt. Als man sie zur Hinrichtungsstätte brachte, erfuhr der junge Daniel, der in der Öffentlichkeit bis dahin noch nicht weiter aufgefallen war, auf Grund göttlicher Intervention von dem Unrecht. Er meldete sich sofort vehement zur Wort und bemängelte, dass man die Beweise nicht richtig erhoben habe. Man hätte, so trug er vor, die beiden Alten zur Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit getrennt vernehmen müssen, um festzustellen, ob sie übereinstimmende Angaben machen. Daraufhin ernannte man Daniel ohne weitere Umstände zum Vorsitzenden einer Art Berufungsgericht. Der junge Mann verhörte die beiden Alten nun getrennt und fragte sie listig, unter welchem Baum sie Susanna denn beim verbotenen Liebesspiel gesehen hätten. Dabei sagte der Eine, der inkriminierte Akt habe sich unter einer Linde zugetragen. Der Andere verlegte ihn hingegen unter eine Eiche. Auf Grund dieses Widerspruchs kam die Gemeinde jetzt zu der Überzeugung, dass die beiden Alten gelogen und Susanna zu Unrecht beschuldigt hätten. Nach dem Auge um Auge Prinzip wurden nun sie selbst zum Tode verurteilt und das Urteil wurde alsbald vollstreckt.

Dokumentiert nun all dies einen Fortschritt des Rechtwesens? Nun, sollte das Gemeindegericht auf Grund der Intervention des Daniel tatsächlich zum ersten Mal in der jüdischen Rechtsgeschichte Zeugen getrennt vernommen haben, so wäre dies wahrlich ein prozessualer Fortschritt von einigem Gewicht gewesen. Allerdings ist schwer vorstellbar, dass man diesen Grundsatz vor Daniels Auftritt nicht gekannt haben soll, zumal man zu dessen Erkenntnis weniger einer göttlichen Intervention, sondern eigentlich nur des gesunden Menschenverstandes bedarf. Da man in diesem Verfahren aber auch sonst Einiges von dem vermisst, was man heute in einem Strafprozess für selbstverständlich hält, erscheint es allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass dieser Grundsatz damals noch nicht bekannt war.

Diese allgemeinen Probleme fangen schon damit an, dass eine zweite Instanz offenbar gar nicht vorgesehen war. Susanna kam ja gewissermaßen nur zufällig in den Genuss einer Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils und damit ihres weiteren Lebens. Weiter ist Daniel zum Vorsitz in der Berufungsinstanz gekommen, weil er das Urteil der ersten Instanz für falsch hielt und es aufgehoben haben wollte.  Abgesehen davon, dass dies gegen den Grundsatz verstößt, dass der Richter nicht in Hinblick auf ein bestimmtes Verfahren und seiner Vorlieben  ausgewählt werden darf, nahm er damit in dem Prozess neben dem Vorsitz des Gerichtes zugleich die Rolle des dem Vorsitz des Gerichtes nahm er in dem Verfahren damit zugleich die Rolle des Anklägers der beiden Alten und des Verteidigers von Susanna ein, womit er sich in einer nicht unerheblichen Erkenntniskollision befand. Folgt man der Schilderung der Bibel hielt er denn mit seinem vorgefassten Urteil auch nicht nur vor dem Verfahren, sondern auch in diesem selbst nicht hinter dem Berg. Danach sagte er dem einem Zeugen ganz ohne das Bedürfnis, wenigstens den Anschein der Unbefangenheit zu wahren, noch vor dem Beginn der Vernehmung zur Sache erst einmal ins Gesicht, er sei in Schlechtigkeit alt geworden und immer ein ungerechter Richter gewesen, weswegen er jetzt die Strafe für die Sünden bekomme, die er bisher begangen habe (ein Zusammenhang dieser Vorwürfe mit dem rechtshängigen Sachverhalt ist nicht erkennbar). Dem anderem hielt er nicht weniger befangen einleitend vor, er habe sich an zahlreichen Töchtern Israels vergangen, nur Susanna, eine Tochter Judas, habe seine Gemeinheit nicht geduldet (was diese Unterscheidung soll, bleibt ebenfalls im Unklaren). Nachdem der Zeuge seine Aussage betreffend die Art des Baumes gemacht hatte, folgte sofort ihre Würdigung als Lüge und die Drohung, dass der Engel des Herrn schon mit dem Schwert bereit stehe, um ihn in Stücke zu hauen. Anders als Susanna hatten die beiden Übeltäter mangels göttlicher Intervention auch nicht die Möglichkeit, das Urteil gegen sie überprüfen zu lassen, gar nicht zu reden von der Problematik des Auge um Auge Prinzips, der Todesstrafe und des sofortigen Vollzuges derselben, die sich ja gerade im Falle der Susanna besonders deutlich gezeigt hatte.

Aber gerade auch in der Frage, bei der Daniel Rechtsgeschichte schrieb, ist einiges zu bemerken. Unklar ist nämlich, ob Daniel bei der Bewertung des Widerspruchs in den Aussagen der beiden Zeugen zwischen Kerntatsachen und Randtatsachen unterschieden hat. Der bloße Umstand, dass die beiden unterschiedliche Angaben hinsichtlich der Art des Baumes machten, unter dem die behauptete Szene stattgefunden haben soll, ist nicht ohne weiteres ein Indiz dafür, dass ihre Aussagen auch im Hauptpunkt falsch waren. Anders wäre dies etwa dann, wenn die Art des Baumes eine wichtige Rolle gespielt hätte, zum Bespiel weil damit auch der Ort der Handlung bestimmt worden wäre, was etwa dann der Fall gewesen wäre, wenn die beiden Bäume in dem Garten an ganz verschiedenen Stellen gestanden hätten. Ein Widerspruch bei der Schilderung des Tatortes ist natürlich wesentlich gewichtiger als ein Widerspruch betreffend eine botanische Bestimmung, auf die es nicht weiter ankommt. Zu dieser wesentlichen Differenzierung sagt der Verfasser des Buches Daniel nichts. Damit aber trägt er eher zur Verhinderung als zur Förderung des Fortschrittes im Rechtsdenken bei.

Die Geschichte von Susanna im Bade markiert daher eher keinen Meilenstein der Rechtsgeschichte. Am ehesten könnte man sie noch als solchen verstehen, wenn man sie im allgemeinen Zusammenhang der frühzivilisatorischen Bemühungen sieht, soziale Fragestellungen durch Einbettung in einen religiösen Kontext zu verdeutlichen und ihren normativen Lösungen dadurch zugleich eine erhöhte Legitimation zu verschaffen. Letztlich ist die Geschichte der Susanna doch wohl besser für Maler geeignet, die denn mit diesem Stoff auch gerne ihrer Neigung nachgingen, sich mit erotischen Sujets zu befassen. Angesichts christlicher Leibfeindlichkeit nutzten sie die Badeszene ausgiebig, um gewissermaßen im Schutze der Bibel die Reize der unbedeckten Frau darstellen zu können, und, wie auch schon die Bibel, Spannung aus der Gegenüberstellung von junger Weiblichkeit und Altersfrustration zu ziehen.

 

Gewicht des Wortes – am Beispiel der Zimmerischen Chronik u.A.

Eigentlich sind Worte nur Worte. Dennoch neigt der Mensch dazu, das Wort außerordentlich wichtig zu nehmen und ihm eine Stellung einzuräumen, in der es mit den Tatsachen konkurrieren kann. Einige der Dinge, die ihm besonders wichtig sind, bestehen sogar aus nichts anderem als Worten, allen voran die Religionen. Wortgebilde haben unter Umständen nicht nur eine hohe Wirkungsmacht, sondern können bei hoher Wandlungsfähigkeit auch außerordentlich langlebig sein, man denke an Weltbilder, Geschichtsauffassungen, Mythen, literarische Werke, Verträge oder Gesetze. Dies mag der Grund dafür sein, dass dem Wort mitunter auch in der Seinsordnung ein außerordentlich hoher Rang zugeteilt wird. Manche Denker sind so weit gegangen, das Wort nicht, wie nahe liegend, als ein Produkt zu sehen, welches auf der höchsten Stufe des Seins entstanden ist. Sie stellen es vielmehr an den Anfang desselben, so dass das Wort geradezu als der Grund des Seins erscheint (Am Anfang war das Wort).

Über die Gründe, warum der Mensch das Wort so wichtig nimmt, kann man nur spekulieren. Wahrscheinlich hat es damit zu tun, dass  das, was ihn von allen anderen Lebewesen unterscheidet, eben die hohe Ausbildung des Wortes und der extensive Umgang damit sind. Die Annahme liegt daher nicht fern, dass in der Wertschätzung des Wortes das Bewusstsein von seiner eigenen Wichtigkeit zum Ausdruck kommt. Dies gilt umso mehr, als der Mensch bis vor Kurzen noch geglaubt hat, dass er allein über Worte verfüge, weswegen er sich für ein Wesen von singulärer Qualität gehalten hat. Eine nicht unwichtige Rolle spielt wohl auch der Umstand, dass der Mensch mit Hilfe des Wortes die Möglichkeit sieht, unangenehme Tatsachen zu umgehen  – besonders deutlich bei den variantenreichen Versuchen, die Tatsache des Todes zu mildern oder gänzlich wegzuformulieren, etwa mit Unsterblichkeits- und Wiederauferstehungs-theorien.  Vielleicht räumt der Mensch dem Wort gegenüber den Tatsachen auch deswegen eine so hohe Stellung ein, weil er sich mehr oder weniger deutlich des Umstandes bewusst ist, dass ihm die Tatsachen auch nur durch Vermittlung jenes Organs zugänglich sind, das auch die Worte erzeugt. Dadurch erscheint der Wirklichkeitsvorsprung der Tatsachen reduziert und das Gewicht des Wortes erhöht. Sicher hat die hohe Wertschätzung des Wortes aber  auch damit zu tun, dass der Mensch das Gefühl hat, das so einmalige, letztlich aber doch weiche Wort gegenüber den harten Tatsachen besonders schützen zu müssen. Daher ist er zum Schutz des Wortes unter Umständen auch bereit, das Leben anderer anzutasten und  sogar sein eigenes Leben zu opfern.

Schon das gesprochene Wort ist dem Menschen unter gewissen Umständen sehr wichtig. Richtig Gewicht kann es aber erhalten, wenn es niedergeschrieben ist. Besonders in diesem Aggregatzustand kann es den Tatsachen den Rang ablaufen. Das wussten nicht zuletzt diejenigen, welche Buchreligionen gründeten und ausformulierten einschließlich der großen Schar von Interpreten, welche sich mit der Auslegung der für heilig erklärten Bücher befassen. Unter Berufung auf den festen Aggregatzustand postulieren sie mitunter den absoluten Vorrang des Wortes gegenüber den Tatsachen. In einer Art verbaler Kettenreaktion beansprucht dabei auch das gesprochene Wort wieder ein besonderes Gewicht, indem es sich auf das geschriebene und damit geheiligte Wort beruft. In manchen Kulturen, etwa bei den Mayas, hat das geschriebene Wort fast nur die Funktion, den absoluten Geltungsanspruch des Wortes zu untermauern. Hier dient die Schrift nicht, wie in den eurasischen Schriftkulturen, in erster Linie der Kommunikation und der Dokumentation, sondern hat im Wesentlichen magische Funktionen, nämlich als Geheim- und Legitimationscode der herrschenden Priesterschaft.

Die besondere Wirkungsmacht des geschriebenen Wortes kannten nicht zuletzt die Verfasser und Auftraggeber von Geschichtswerken, vor allem von Annalen, Genealogien und Chroniken. Insbesondere letztere dienten meist dazu, Ansprüche von Ständen oder Familien auf gesellschaftliche Führungspositionen dadurch zu begründen oder zu stärken, dass man dieselben weit in der Vergangenheit und zwar möglichst in einer als heroisch geschilderten Frühzeit befestigte. Nicht zuletzt große Herrscher verfielen dieser Versuchung – man denke an Augustus, der Vergil damit beauftragte, Rom und das julische Kaiserhaus tief in der Welt der homerischen Epen, den wichtigsten Wortwerken der Antike, zu verankern. Durch den Rückbezug der römischen Geschichte und des Kaiserhauses auf Troja, dessen Schutzgöttin Venus war, erhielten Rom und Augustus nicht nur einen uralten göttlichen, dazu noch erotischen Ursprung. Sie konnten so auch noch  eigenes Gewicht gegenüber den Griechen als der hergebrachten Führungsmacht über das Wort behaupten, nachdem sie diese in Revision der homerischen Niederlage schließlich politisch unterworfen hatten.

Auch kleinere Herrscherhäuser versuchten, sich die Suggestionskraft des geschriebenen Wortes zu Nutze zu machen. Rund eineinhalb Jahrtausend nach Beginn des römischen Kaisertums bemühte sich in einem politischen Krähwinkel Südwestdeutschlands ein soeben aufgestiegenes Grafengeschlecht, seine Genealogie tief in der Geschichte zu verankern, wobei man sich –  gewichtige alte Mythen weiterspinnend – auf Rom und das Kaisertum bezog. In der Zimmerischen Chronik aus der ersten Hälfte des 16. Jh. wird die Geschichte des Geschlechtes der Grafen von Zimmern, die im oberen Donautal herrschten, unter Vertrauen auf die Überzeugungskraft des bloßen Wortklanges ihres Namens bis zu den Cimbern zurück geschrieben. Damit bezog man sich auf den germanischen Volksstamm, welcher in einer ersten Welle der Völkerwanderung gemeinsam mit den Teutonen damit begann, den universalen Herrschaftsanspruch Roms, der sich später  im Kaisertum kristallisierte, von Norden aus in Frage zu stellen, was eine Entwicklung von epochaler Bedeutung einleitete. Allerdings bestand für den Verfasser der Chronik die Schwierigkeit, dass die Cimbern um 100 v. Chr. von den Römern unter Marius vernichtend geschlagen und ihre Geschichte damit eigentlich beendet war. Dennoch will die Zimmerische Chronik wissen, dass sich hochrangige Nachfahren der  Cimbern noch fast tausend Jahre unterscheidbar in Rom gehalten haben. Von dort soll sie schließlich niemand geringeres als Karl der Große, der den „teutonischen“ Anspruch auf den römischen Kaiserthron erstmals vollständig durchsetzte, in den Schwarzwald umgesiedelt haben, wo die Cimbern schließlich im Geschlecht der von Zimmern noch einmal auskristallisierten. Mit dieser Geschichte, die tief in große Zeiten und Ereignisse von epochaler Bedeutung  reichte, versuchte sich ein kleines schwäbisches Adelsgeschlecht eine bedeutsame Herkunft zu verschaffen, natürlich um damit den Anspruch auf eine ebenso große Zukunft zu begründen.

Die Dauer der Verhältnisse, welche auf Worte gebaut sind, ist sehr unterschiedlich. Der Mythos Roms und des Kaisertums etwa hatte rund zweitausend Jahre Bestand und lebt in Form der lateinischen Kirche in gewisser Weise bis heute weiter. Der Verewigungsversuch der Grafen von Zimmern war weniger erfolgreich. Mangels entsprechenden Nachwuchses ist das Geschlecht schon eine Generation nach Erstellen der Chronik ausgestorben. In letzter Konsequenz können Worte eben doch nur begrenzt mit den Tatsachen konkurrieren.