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Ein – und Ausfälle – Ornament und Instrumentierung

Ein Bauwerk ohne Ornament ist wie ein Orchesterwerk ohne Partitur. Bei der Komposition eines Orchesterwerkes erstellt der Komponist zunächst nur das Particell. Es enthält den Ideengang, also die musikalische Essenz seines Werkes; bei einem Bauwerk würde man sagen, die technische Grundstruktur, die man benötigt, um den Zweck des Gebäudes zu erreichen. Sein eigentliches Gesicht erhält das Werk aber erst mit der Instrumentierung, das heißt mit dem  Erstellen der Partitur. Denn darin legt der Komponist fest, in welcher Weise die musikalischen Gedanken in Erscheinung treten sollen; in der Baukunst würde man sagen, wie die Außenhaut des Bauwerkes aussehen soll. In der Musik ist klar, dass die instrumentale Auskleidung eine eigene Kunst ist, die das Werk um einen wesentlichen Bestandteil bereichert. Ihre Notwendigkeit resultiert dabei durchaus nicht nur aus dem Zweck, den Ideengang zu verdeutlichen. Der Instrumentalisierung kommt vielmehr eigenständige ästhetische Bedeutung zu. In der Baukunst hat sich hingegen der Gedanke breit gemacht, dass sich die (Erscheinungs)Form im Wesentlichen aus der (Grund)Funktion des Bauwerkes ergeben soll. Auf  die Musik übertragen wäre dies die weitgehende Reduktion der kompositorischen Tätigkeit auf das Erstellen des Particells. Die Folge sind architektonische Werke ohne rechtes Gesicht.