Archiv der Kategorie: Angriff und Verteidigung

Ein- und Ausfälle – Denk ich an Amerika in der Nacht (zum 4. November)

Das Verhältnis von Angriff und Verteidigung ist bekanntlich außerordentlich komplex. Unstreitig ist, dass man sich verteidigen darf, wenn man angegriffen wird. Vielleicht darf man sich auch verteidigen, wenn ein Angriff nur droht. Das Problem ist, dass man sich über die Frage, was ein Angriff ist und wann er droht sowie darüber, wann und mit welchen Mitteln man sich verteidigen darf, trefflich streiten kann. Erschwert wird die Sache noch dadurch, dass man sich einen Angriff einbilden und ihn – aber auch eine Verteidigung – fingieren oder provozieren kann. Juristen und Eheleute können davon ein Lied mit außerordentlich vielen Strophen singen.

 

 

Wirklich kompliziert wird es allerdings, wenn Herr A (oder B), der sich über die Verhältnisse bei seinem Nachbarn, der unstreitig ein Schuft ist, ärgert und ihn auch außerhalb seines Hauses für gefährlich hält, allerdings ohne letzteres allzu genau nachgeprüft zu haben, wenn also Herr A (oder B) in das Haus des Nachbarn einbricht, um ihn unschädlich zu machen und, nachdem er festgestellt hat, dass dieser nicht so gefährlich ist, wie er dachte, dort mit der Begründung bleibt, er müsse das Haus, das er durch seinen Einbruch erst richtig in Unordnung gebracht hat, wieder aufräumen, mit der Folge, dass jeder der ursprünglichen Bewohner, der sich dagegen wehrt, als Angreifer angesehen wird, gegen den sich Herr A (oder B) meint verteidigen zu dürfen.