Ein- und Ausfälle – Schuld und Sühnebegehren bei Sokrates

Die fehlende Bestrafung für ein begangenes Unrecht, sagt Sokrates im „Gorgias“, sei für den Täter ein so unerträgliches Übel, dass er –  ähnlich dem Kranken, der den Arzt aufsuche – eigentlich freiwillig zum Richter gehen und um Bestrafung bitten müsse. Dies soll auch für den Fall der Todesstrafe gelten. Das ist wahrlich eine philosophische Lebenseinstellung.

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