Ein- und Ausfälle – Augustinus und die Sklaverei

Ein schönes Beispiel für Rabulistik ist Augustinus‘ Rechtfertigung des Rechtes des Siegers, den Besiegten zu versklaven (in De Civitate Dei). Handele es sich auf Seiten des Siegers um einen gerechten Krieg, so meint er, sei die Versklavung die Folge der Tatsache, dass der Besiegte dann logischerweise einen ungerechten Krieg geführt habe. Dies aber sei eine Sünde und dafür werde er mit der Sklaverei bestraft. Führe der Besiegte einen gerechten Krieg, kommt er aber auch nicht besser davon. Dann nämlich sei seine Versklavung eine Folge anderer Sünden, die ja jeder irgendwann und irgendwie – und sei es in Form der Erbsünde – einmal auf sich geladen habe. Angesichts dieser Auswegslosigkeit empfielt Augustinus dem Sklaven, sein Los wenigstens zu mildern, am besten dadurch, dass er sich mit seinem Herrn gut stelle. So könne er immerhin erreichen, dass dieser von seinen Befugnissen als Sklavenhalter keinen übermäßigen Gebrauch mache. Diese Argumentation kam den wirtschaftlichen Interessen seiner Zeitgenossen natürlich entgegen. Sie zeigt, warum man Augustinus zu den Apologeten zählt.

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Eine Antwort zu “Ein- und Ausfälle – Augustinus und die Sklaverei

  1. Der „Apologet“ war mir neu.

    Wikipedia: „Heute wird der Begriff auch im weiteren Sinn genutzt für einen auf gehobener intellektueller oder wissenschaftlicher Ebene argumentierenden Verteidiger einer Lehre oder Ideologie, im übertragenen Sinn für einen Verteidiger einer Irrlehre.“

    Trifft das eine für Augustinus formal sicher zu, trifft das andere unter Hinzuziehung der Erungenschaften der Aufkläung ebenfalls zu, nicht wahr?

    Als Teilzeit-Agnostiker finde ich die Auseinandersetzung mit diesem Herrn erfrischend. Öfters frage ich mich, ob seine Ansichten in der Kurie nicht doch heimlich weiter leben…

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