Ein- und Ausfälle (Meinungsfreiheit 1)

Dass der Schutz der Meinungsfreiheit auch den Schutz von allerhand Unsinn umfasst, hat seinen Grund nicht zuletzt darin, dass es außerordentlich schwierig ist, tatsächliche und vorgeschobene Meinungen von einander zu scheiden. Dazu gehört auch, dass wahre Überzeugungen und die Überkompensation von Zweifeln die gleichen Erscheinungsformen haben.

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